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Verchartern einer Yacht in Spanien

Informationen Verchartern einer Yacht in Spanien

VERCHARTERN EINER YACHT IN SPANIEN

Der Yachtchartermarkt auf den Balearen ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gewachsen. Daher besteht Bedarf an attraktiven Charteryachten in nahezu allen Größen und Preisklassen. Die Anmietung ist die günstigste Möglichkeit, Yachtsport zu betreiben, und bietet zudem besondere Flexibilität bei der Wahl der Yacht und des Reviers.

Dennoch kommt früher oder später bei den meisten unserer Gäste der Wunsch nach einer eigenen Yacht auf. Aktuell wird die Entscheidung durch die günstige Zinssituation noch erleichtert. Die Möglichkeit einer Vercharterung in den vom Eigner ungenutzten Zeiträumen ist ein weiterer kommerzieller Anreiz. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, laufende Kosten zu decken und den Wertverlust der Yacht teilw. zu kompensieren.

Die genauen Rahmenbedingungen sollten im Vorfeld betrachtet werden. Ein relevanter Kostenfaktor bei der Vercharterung einer Yacht in Spanien ist die Matrikulationssteuer.

MATRIKULATIONSSTEUER

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FÜR PRIVAT GENUTZTE YACHTEN:

Yachten in Spanien werden mit 12 Prozent Matrikulationssteuer auf den Zeitwert der Yacht bei Zulassung belegt. Dies gilt für Spanier sowie für Ausländer, die in Spanien resident sind oder auf andere Weise steuerlich geführt werden. Ist die privat genutzte Yacht nicht in Spanien registriert oder weniger als 8 Meter lang, fällt die Matrikulationssteuer bisher nicht an.

FÜR KOMMERZIELL GENUTZTE YACHTEN:

Für alle Yachten, die zum Beispiel durch Vercharterung kommerziell genutzt werden, fällt die Matrikulationssteuer von 12 Prozent grundsätzlich an. Dies schließt auch Yachten ein, die nicht in Spanien registriert sind. Wird die betroffene Yacht jedoch ausschließlich kommerziell genutzt, also ohne jegliche Eigennutzung des Eigners oder seiner Angehörigen, kann die Aussetzung der Matrikulationssteuer beantragt werden.

BEFREIUNG VON DER MATRIKULATIONSSTEUER BEI TEILWEISE PRIVATER NUTZUNG

Werden jedoch gewisse Rahmenbedingungen eingehalten, kann eine Yacht privat genutzt und dennoch von der Matrikulationssteuer befreit werden:

  • Der Yachteigner muss EU Bürger oder eine eingetragene Firma mit Sitz in der EU sein
  • Der Eigner darf nicht in Spanien resident oder in anderer Weise steuerlich registriert sein
  • Es muss ein Überlassungsvertrag mit einer spanischen Charterfirma vorliegen

Sind diese Bedingungen erfüllt, darf die Yacht durch die Charterfirma an den Eigner vermietet werden. Wichtig sind ein ordnungsgemäßer Chartervertrag zu üblichen Konditionen sowie die nachweisbare Zahlung des Charters unter Abführung der gültigen MwSt. (IVA). Die Chartergebühr darf dem Eigner dann gegen Rechnung erstattet werden – nach Abzug der branchenüblichen Vermittlungsprovision.

Nur durch dieses Vorgehen ist es möglich, die Matrikulationssteuer bei teilweise privater Nutzung zu umgehen. In allen anderen Konstellationen drohen Nachzahlungen und hohe Strafen.

CHARTERZULASSUNG

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Der Zulassungsprozess als Charteryacht kann mehrere Monate dauern, er ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Neuyachten und bereits spanisch geflaggte Yachten werden meist innerhalb weniger Wochen zugelassen. Für Yachten unter Flaggen sonstiger EU-Staaten müssen – je nach Saison – für die Zulassung etwa zwei bis vier Monate eingerechnet werden.

ZULASSUNG UNTER SPANISCHER FLAGGE:

Hierzu erfolgt die Abnahme durch einen spanischen Gutachter. Die notwendige Ausstattung und deren Servicestand sowie die korrekte Programmierung des Funkgerätes mit der MMI-Kennung werden überprüft. Gebrauchte Yachten müssen aus dem Wasser gehoben werden, um den Zustand des Rumpfes fotografisch zu dokumentieren.

Unter spanischer Flagge darf die Charteryacht mit Besatzung oder Bareboat, also ohne Besatzung, zugelassen werden. Bei Vermietung mit Besatzung muss der Skipper über eine gültige, kommerzielle Lizenz verfügen.

CHARTERZULASSUNG UNTER DEUTSCHER FLAGGE:

Hier sind grundsätzlich zwei Abnahmen nötig: Durch einen deutschen Gutachter sowie eine Überprüfung gemäß den spanischen Vorgaben.

Zur Charterzulassung mit Besatzung von Sportbooten und Yachten von 8 bis 24 Metern Länge ist die Abnahme eines sogenannten „Sicherheitszeugnisses“ erforderlich. Dies erfolgt durch den BG Verkehr. Seit Kurzem kann es auch direkt auf Mallorca vor Ort abgenommen werden.

Soll die deutsch geflaggte Yacht jedoch auch bareboat – also ohne Besatzung – vermietet werden, ist ein sogenanntes „Bootszeugnis“ notwendig. Dieses wird vom „Wasserstraßen und Schifffahrtsamt“ ausgestellt. Auch dieses Gutachten kann auf Mallorca abgenommen werden.

Beide Abnahmen haben eine Gültigkeit von zwei Jahren und müssen dann erneuert werden.

ERSTELLUNG DES BOOTSZEUGNISSES

Folgende Einrichtungen werden auf Vorhandensein, aktuelles Gültigkeitsdatum und Funktion überprüft:

  • Vorgeschriebene Ausstattung
  • Rettungsinseln
  • Vollautomatische Rettungswesten/150 N (wenn keine Feststoffwesten / 150 N)
  • Feuerlöscher und Feuerlöschanlagen
  • Seenotsignale

Zudem muss die MMSI-Nummer im VHF mit GMDSS eingegeben sein. Installierte Schallsignalanlagen müssen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie anerkannt sein. Kaskonummer, CE-Plakette und der Yachtname mit Heimathafen werden fotografisch festgehalten.

CHECKLISTE: DOKUMENTE FÜR DIE CHARTERLIZENZ

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Spanische Zulassung (Certificado de Navegabilidad) / Bootszeugnis bzw. Sicherheitszeugnis unter deutscher Flagge
  • Nachweis über technische Abnahme (ITB)
  • CE-Zertifikat im Original
  • Nachweis der bezahlten Matrikulationssteuer oder Befreiungsantrag
  • Versicherungsnachweis inkl. Insassenversicherung gem. gesetzlicher Vorgaben (fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsmakler)
  • Ggf. Überlassungsvertrag (Contrato de Cesion) mit einer spanischen Charterfirma
  • MMSI-Zertifikat
  • Zertifikate zur Gültigkeit der Sicherheitsausstattung

MÖGLICHKEITEN UND CHANCEN

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Verschiedene Faktoren beeinflussen den finanziellen und qualitativen Erfolg einer Charteryacht. Sie bilden die Basis für eine langfristig gute Positionierung am Chartermarkt und eine zufriedenstellende Auslastung.

YACHT

Neue Yachten sind am Markt gefragt und somit einfacher zu vermitteln als ältere Modelle. In technisch sowie optisch gutem und gepflegtem Zustand können auch mehrere Jahre alte Yachten gut vermietet werden. Hier sind Kunden erfahrungsgemäß preissensitiver; mit Tagestouren und einem stimmigen Preis-Leistungs-Verhältnis können dennoch Top-Ergebnisse erbracht werden.

PREIS

Attraktive Rahmenbedingungen sind in jedem Preissegment notwendig, um eine ideale Auslastung zu erreichen. Neben dem Charterpreis können weitere Nebenkosten wie Besatzung oder Reinigung ausgewiesen werden. Die Preisgestaltung sollte vorab gut überlegt sein, da spätere Erhöhungen schwer durchsetzbar sind.

SERVICE UND BETREUUNG

Gäste, die sich gut aufgehoben fühlen, werden die Yacht wahrscheinlich erneut buchen und sie weiterempfehlen. Die professionelle Kundenbetreuung vor Ort ist ausschlaggebend für den Erfolg einer Yacht und sichert die gleichbleibend hohe Auslastung. Hierzu gehört beim Bareboat-Charter die ausführliche Einweisung des verantwortlichen Skippers und dessen Crew.

VERMARKTUNG UND BUCHUNGSABWICKLUNG

Die Vermarktung einer Charteryacht über verschiedene Vertriebswege ist essentiell, um Anfragen zu generieren. Eine schnelle Bearbeitung von Anfragen und eine umfassende Beratung der Kunden schaffen Vertrauen und erhöhen die Chance auf eine Buchung.

KONTAKTIEREN SIE UNS – WIR BERATEN SIE BEI DER VERCHARTERUNG IHRER YACHT.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Yachtcharter-Bereich. Sollten Sie Interesse am Erwerb oder der Vercharterung einer Yacht haben, dann stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir erläutern anstehende Prozesse sowie mögliche Konstellationen und helfen Ihnen dabei, Zeit und Kosten zu sparen. Gerne besprechen wir die beste Preisstrategie und unterstützen Sie im Zulassungsprozess. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

Diese Seite dient ausschließlich der Information. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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